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27.02.2025
27.02.2025
25351 Jehle, Láng, v. Rudloff, Köberle Rechstanwälte PartmbB

Stellenaus­schreibungen müssen geschlechtsneutral formuliert sein

19.02.2025Im Bewerbungsprozess sind geschlechtsneutral auszuschreiben (§§ 1, 2 Abs. 1 Ziff. 1 AGG). Anderenfalls droht ein Entschädi­gungsanspruch eines abgelehnten Bewerbers in Höhe von bis zu drei Monatsgehältern der ausgeschriebenen Arbeitsstelle. Voraussetzung für diesen Entschädi­gungsanspruch ist allerdings ein ernsthaftes Interesse des Bewerbers an dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz. Das Bundesarbeits­gericht (BAG) hat in seiner Entscheidung vom 19. September 2024, 8 AZR 21/24 seine Rechtsprechung bestätigt, dass ein Entschädi­gungsanspruch auch bei fehlerhafter Stellenaus­schreibung nur dann entsteht, wenn die Bewerbung ernsthaft erfolgte. In dem jetzt entschiedenen Falle hatte sich der Kläger als gelernter Industriekaufmann auf in ...Weiterlesen auf www.jlm-freiburg.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.jlm-freiburg.com
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