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16.09.2024
16.09.2024
24528 Kanzlei Nussmann

Steuerbefreiung für geerbtes Familienheim, auch wenn dieses weniger als zehn Jahre durch den Erben bewohnt wird

06.09.2024Für das Erbe des Familienheims gibt es gemäß § 13 I, 4b ErbStG eine Steuerbefreiung, wenn der Erbe das Familienheim innerhalb von 10 Jahren nach dem Erbfall zu Wohnzwecken nutzt . Wie  der BFH( Bundesfinanzhof) am 01.12.2021 entschied,  gilt diese Steuerbefreiung auch, wenn die Nutzung vorzeitig beendet wird. Entschieden wurde darüber, ob eine Steuerbefreiung bezüglich […]Der Beitrag Steuerbefreiung für geerbtes Familienheim, auch wenn dieses weniger als zehn Jahre durch den Erben bewohnt wird erschien zuerst auf Kanzlei Nussmann.Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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