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16.09.2024
16.09.2024
24298 Amtsgericht Hamburg-Altona

Stilllegung eines Schwimmbads und einer Sauna nur mit Einstimmigkeit möglich

30.07.2024Regelt eine Teilungserklärung, dass das Schwimmbad und die Sauna durch die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft instand zu halten ist, so kann deren Stilllegung nicht mittels eines auf § 19 Abs. 1 WEG gestützten Mehr­heits­beschlusses erreicht werden. Auch die Anwendung von § 20 Abs. 1 WEG scheide aus. Somit ist Einstimmigkeit erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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