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21.11.2024
21.11.2024
24124 Amtsgericht Bonn

Stornierung einer Flusskreuzfahrt wegen Nutzung des Schiffs zur Unterbringung von behinderten Flüchtlingen begründet Schadens­ersatz­anspruch

09.07.2024Storniert der Reiseveranstalter eine Flusskreuzfahrt, weil er das Schiff freiwillig dem Staat zur Unterbringung von behinderten Flüchtlingen zur Verfügung stellen will, hat der Reisende gemäß § 651 n Abs. 2 BGB Anspruch auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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