wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
21.11.2024
21.11.2024
22973 Anwaltskanzlei Lenné

Stornoklausel bei Lebensver­sicherungen: Verbraucherzentrale verklagt Debeka

07.02.2024Kunden der Debeka, die vorzeitig aus ihrem Lebensver­sicherungs­vertrag aussteigen möchten, müssen dafür eine Gebühr zahlen. Das geht aus einer Stornoklausel in den Verträgen hervor. Doch diese Klausel ist laut der Verbraucherzentrale Hamburg intransparent, die Höhe des Stornoabzugs unangemessen. Somit benachteilige sie die Verbraucher und verstoße gegen das Versicherungs­vertragsgesetz. Nun haben die Verbraucherschützer Klage gegen die Debeka beim Oberlandesgericht Koblenz eingereicht (Az.: 2 UKl 1/23).Stornoklausel ist intransparent und unangemessenEs geht dabei um eine sog. Stornoabzugsklausel in den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Lebensver­sicherungen bei der Debeka. Bei kapitalbildenden Policen sind die Versicherer ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
www.anwalt-leverkusen.de mehr von www.anwalt-leverkusen.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Stornoklausel_bei_Lebensversicherungen_Verbraucherzentrale_verklagt_Debeka