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23.12.2024
23.12.2024
25103 Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

Strafbarkeit des Vermieters wegen Betrugs durch Unterlassen aufgrund unterlassener Aufklärung über Wegfall des Eigenbedarfs

23.12.2024Klärt ein Vermieter nach ausgesprochener Eigen­bedarfs­kündigung seinen Mieter nicht darüber auf, dass der Eigenbedarf weggefallen ist, so kann eine Strafbarkeit wegen Betrugs durch Unterlassen gemäß §§ 263 Abs. 1, 13 StGB bestehen. Die Aufklärungspflicht des Vermieters besteht bis zur Räumung der Wohnung durch den Mieter. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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