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12.03.2025
12.03.2025
25413 Rosentreter & Scholz

Strafverteidigung: Was ist Hehlerei?

28.02.2025Was ist Hehlerei?Hehlerei ist in § 259 StGB definiert. Danach macht sich strafbar, wer eine fremde Sache, die aus einer rechtswidrigen Tat stammt, ankauft, sich verschafft oder weiterveräußert, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Entscheidend ist, dass der Händler nicht selbst der ursprüngliche Dieb ist, sondern sich nachträglich an der Verwertung der Beute beteiligt.Die Hehlerei umfasst sowohl den direkten Handel mit gestohlenen Gegenständen als auch die Unterstützung bei deren Veräußerung. Auch wer eine solche Sache annimmt oder an Dritte weitergibt, begeht eine Straftat. Wesentlich ist, dass der Händler Kenntnis über die illegale Herkunft des Gegenstands hat. Liegt dieser Vorsatz nicht vor, entfällt die Strafbarkeit. ...Weiterlesen auf rosentreterscholz.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rosentreterscholz.de
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