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18.10.2024
18.10.2024
21930Kanzlei am Südstern

Streik, Verspätung oder Annullierung – Muss die Airline mir für meinen Flug eine Entschädigung zahlen?

13.07.2022» Laut Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 besteht grundsätzlich ein Recht auf eine Entschädigung bei Annullierung oder Verspätung Ihres gebuchten Fluges. Diese beträgt entweder 250,00 €, 400,00 €, oder 600,00 €. Voraussetzung dafür, dass die Verordnung auch greift, ist das die Fluggesellschaft einen Sitz in der EU hat oder das der Flug von einem Flughafen in der EU startet. Ob es sich dabei um eine Pauschalreise oder eine individuelle Flugbuchung handelt, ist nicht ausschlaggebend. Bei einer Verspätung muss diese mindestens drei Stunden betragen. Des Weiteren darf die Mitteilung über die Annullierung oder Verspätung nicht mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug liegen und es dürfen keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Doch wie verhält es ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.de
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