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21.11.2024
21.11.2024
10820 Oberlandesgericht Brandenburg

Streit zwischen Eltern über Schulwahl des Kindes rechtfertigt keinen Entzug der elterlichen Sorge

19.03.2020Besteht zwischen den Eltern Streit über die Schulwahl des Kindes, so rechtfertigt dies grundsätzlich nicht den Entzug der elterlichen Sorge für beide Elternteile. Als verhältnismäßig ist vielmehr die Übertragung der Ent­scheidungs­befugnis über die Schulwahl auf ein Elternteil anzusehen. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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