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09.01.2025
09.01.2025
25154 Landgericht Lübeck

Stromrechnung muss bei offensichtlichem Fehler nicht bezahlt werden

08.01.2025Rechnen Stromversorger über den Stromverbrauch ab, müssen sie die Anfangs- und Endzählerstände angeben. Bei Streit darüber muss der Stromversorger den konkreten Verbrauch beweisen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Lübeck hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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