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21.11.2024
21.11.2024
10222 Verwaltungsgericht Aachen

Täter muss Kosten für Polizeieinsätze nach Amokdrohungen übernehmen

20.01.2020Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass ein Mann, über dessen E-Mail-Adresse Amokläufe an zwei Schulen und ein Bombenanschlag bei einem Sommerfest angedroht wurden, rund 40.000 Euro Gebühren für die hierdurch notwendigen Polizeieinsätze zahlen muss.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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