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21.11.2024
21.11.2024
14268 Betriebsrat

Tätigkeit eines Betriebs­rats endet nicht mit Frei­stellung von Arbeit

11.03.2021Mit einem Aufhebungs­vertrag und Frei­stellung von der Arbeit werden Arbeitgeber einen Betriebsrat nicht sofort los. Denn mit der Frei­stellung von der Arbeits­leistung wegen Abschluss eines Aufhebungs­vertrages geht das Betriebs­ratsamt noch nicht verloren, entschied das Hessische Landes­arbeits­gericht (LAG) in Frankfurt am Main in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 21.12.2020 (Az.: 16 TaBVGa 189/20).Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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