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03.12.2024
03.12.2024
12082 Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Tantra-Massagen nach der Corona-Bekämpfungs­verordnung verboten

31.08.2020Die gewerbliche Durchführung von Tantra-Massagen ist nach der Zehnten Corona-Bekämpfungs­verordnung Rheinland-Pfalz vom 19. Juni 2020 verboten. Dies entschied das Oberverwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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