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18.10.2024
18.10.2024
23975Strafverteidiger & Rechtsanwalt Bernd Idselis

Taterträge einziehen, ja aber nicht im Urteil pfuschen

29.01.2023Das BVerfGer (BVerfG 2 BvR 499/23 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 20. Oktober 2023 (BGH / LG Bremen) hat sich ausdrücklich zu den Begründungs­pflichten in einem Urteil entschieden, in dem Taterträge eingezogen wurden.Dabei wurde ausdrücklich festgestellt, in welchem Umfang sich ein Gericht mit den Abläufen im Tatgeschehen befassen muss und sich nicht mit einfachen Annahmen zufrieden gegen darf.Zitat:„Es ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar und damit willkürlich, wenn das Gericht keine Feststellungen zu etwaigen Geldflüssen und zum Verbleib der Erlöse trifft und das Revisionsgericht sich nicht dazu äußert, dass insbesondere eine Geldübergabe an den Angeklagten nicht festgestellt worden ist, obwohl dies ...Weiterlesen auf www.bernd-idselis.de
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