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10.04.2025
10.04.2025
23511 Verwaltungsgericht Köln

Teilweise rechtswidrig: Bundesrepublik Deutschland muss LKW-Maut teilweise zurück zahlen

27.03.2024Die Erhebung von LKW-Maut war im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 27. Oktober 2020 jedenfalls rechtswidrig, soweit in die Berechnung der Mautsätze Kosten für die Verkehrspolizei eingestellt wurden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und die Bundesrepublik Deutschland zur Rückerstattung von Mautgebühren und zur Verzinsung des Erstattungsbetrags verpflichtet.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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