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08.09.2024
08.09.2024
24170 Verwaltungsgericht Köln

Telekom muss Leerrohre für Konkurrenz öffnen

11.07.2024Die Bundesnetzagentur hat die Telekom Deutschland GmbH rechtmäßig dazu verpflichtet, der Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH antragsgemäß Zugang zu Leerrohren des öffentlich geförderten Tele­kommunikations­netzes auf zwei Strecken in den bayerischen Gemeinden Heßdorf und Großenseebach zu gewähren. Für die Unterbreitung oder "Projektierung" dieses Angebots darf die Telekom kein unabhängig von der tatsächlichen Zugangsgewährung fälliges Entgelt verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln nach summarischer Prüfung entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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