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21.11.2024
21.11.2024
14619 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Testpflicht für Präsenzbeschulung in Bayern bleibt bestehen

14.04.2021Der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) hat es mit Beschluss vom 12. April abgelehnt, die Regelung zu Corona-Tests für Schülerinnen und Schüler (§ 18 Abs. 4 der 12. BayIfSMV) auf Antrag einer Grundschülerin vorläufig außer Vollzug zu setzen. Die Regelung sieht vor, dass am Präsenzunterricht nur bei Vorlage eines negativen Testergebnisses teilgenommen werden darf.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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