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21.11.2024
21.11.2024
13272 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Tierquälerei in Schlachthof: Geschäftsführer scheitert mit Revision

18.01.2021Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Revision des Geschäftsführers eines nordhessischen Schlachthofes gegen seine Verurteilung zurückgewiesen, in sechs Fällen der rohen Misshandlung von Tieren schuldig zu sein. Der Angeklagte habe in voller Kenntnis der verwendeten unzureichenden Betäubungsanlage die Schlachtung der Schweine durchgeführt und sei damit für die rohe und quälerische“ Schlachtung verantwortlich.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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