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23.11.2024
23.11.2024
16741 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Totenkopf-Tätowierung steht Einstellung in den Polizeivollzugs­dienst nicht generell entgegen

14.09.2021Ein Bewerber für den Polizeivollzugs­dienst, der sich neben weiteren Motiven auch ein Skelett einschließlich Totenkopf auf seinen Oberarm hat tätowieren lassen, darf unter Berücksichtigung der von ihm hierzu gegebenen Erläuterung nicht mit der Begründung, die Tätowierung ließe auf eine gewalt­verherrlichende Einstellung schließen, zurückgewiesen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und dem Antrag des Bewerbers, das Land Nordrhein-Westfalen zu verpflichten, ihn vorläufig in den Vorbereitungsdienst für den Polizeivollzugs­dienst einzustellen, im Eilverfahren stattgegeben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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