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22.10.2024
22.10.2024
24780Amtsgericht München

Totes Reh allein ist kein Beweis für einen Wildunfall

17.10.2024Eine Versicherung verweigerte ihrem Versicherungsnehmer Entschädigung wegen eines Wildunfalls. Das AG München gab ihr nun Recht: Der verunfallte Autofahrer sei seiner Beweispflicht nicht nachgekommen. Ein totes Reh allein sei kein Beweis.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.de
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