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07.04.2025
07.04.2025
25650 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Trotz Einstellungs- und Entlassungsbefugnis keine leitende Anstellung im Sinne des BetrVG einer Filialdirektorin

07.04.2025Hessisches Landesarbeits­gericht, Beschluss vom 09.12.2024, Aktenzeichen 16 TaBV 93/24 Leitsatz: Die Filialdirektorin einer Einzelhan­delsfiliale ist auch dann, wenn sie in Bezug auf sämtliche in der Filiale beschäftigten Mitarbeiter selbstständig zur Einstellung und Entlassung befugt ist, keine leitende Angestellte. Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beteiligte zu 3 als leitende Angestellte im Sinne von § ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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