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13.03.2025
13.03.2025
25506 Verwaltungsgericht Aachen

Trotz Störungen der Blutgerinnung mit erhöhtem Thromboserisiko darf ein Polizei-Anwärter am Bewerbungsverfahren teilnehmen

13.03.2025Ein Aachener Bewerber um die Einstellung in den mittleren Polizeivoll­zugdienst kann verlangen, nicht wegen eines genetisch bedingten erhöhten Thromboserisikos vom Bewerbungsverfahren der Bundespolizei ausgeschlossen zu werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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