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18.10.2024
18.10.2024
24740Landgericht München I

Tückisches Herbstlaub auf der Rolltreppe

10.10.2024Das Landgericht München I hat die Klage einer Kundin gegen die Münchner Verkehrs­gesellschaft mbH (MVG) und die Stadtwerke München GmbH (Stadtwerke München) auf Schmerzensgeld und Schadenersatz abgewiesen. Die Kundin der MVG war auf der Platte zu einer Rolltreppe Richtung U-Bahnhof Arabellapark ausgerutscht und hatte diverse Verletzungen an ihrem rechten Bein erlitten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.de
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