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08.09.2024
08.09.2024
24117 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

UV-Schutzkleidung ist Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens und muss nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden

08.07.2024Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine UV-Schutzkleidung finanzieren muss, selbst wenn diese wegen einer Sonnenallergie nötig ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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