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22.11.2024
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UWG für Unternehmer – Vorsicht bei den Werbeaussagen

23.08.2021Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) schützt den unverfälschten Wettbewerb. Jede Kundin und jeder Kunde sollen vor unwahren oder irreführenden Angaben in der Werbung geschützt werden. Weiterhin werden Unternehmer vor dem unzulässigen Verhalten von Mitbewerbern geschützt.Kritisch:  „Wir haben das noch nie gemacht, haben aber jahrelange Erfahrung damit!“ Wie ist diese widersprüchliche Aussage wettbewerbs­rechtlich einzustufen. ABMAHNBAR???Vorwort:Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) schützt den fairen Wettbewerb. Unternehmer und Verbraucher werden vor dem unzulässigen Verhalten von Marktteilnehmern, wie Mitbewerbern/ Konkurrenten, geschützt. Das UWG schützt aber auch Verbraucher vor unwahren und ...Weiterlesen auf www.elbkanzlei.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.elbkanzlei.com
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