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03.12.2024
03.12.2024
15274 Bundesgerichtshof

Über Eintragung in Verzeichnis der erkannten Denkmäler muss bei Hauskauf aufgeklärt werden

26.05.2021Ist ein Haus in das Verzeichnis der anerkannten Denkmäler eingetragen, so muss darüber beim Verkauf des Hauses aufgeklärt werden. Denn insofern besteht die Möglichkeit, dass das Haus als Denkmal unter Schutz gestellt wird. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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