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14.03.2025
14.03.2025
25491 Oberlandesgericht Köln

Übertragung der Allein­entscheidungs­befugnis bei Streit über Anmeldung zum herkunfts­sprachlichen Unterricht

12.03.2025Streiten sich die Eltern eines Kindes über die Anmeldung zum herkunfts­sprachlichen Unterricht, so ist einem Elternteil gemäß § 1628 Abs. 1 BGB die Allein­entscheidungs­befugnis darüber zu übertragen. Die Verbesserung der Verständigung mit einem Elternteil und das Kennenlernen eigener Wurzeln dient dem Kindeswohl. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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