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21.11.2024
21.11.2024
14627 Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Überwiegend stationäres Hausboot gilt als bauliche Anlage und benötigt daher Baugenehmigung

14.04.2021Nach der Bauordnung Schleswig-Holstein ist ein überwiegend stationäres Hausboot eine bauliche Anlage und bedarf daher einer Baugenehmigung. Liegt eine solche nicht vor, rechtfertigt dies eine Be­seitigungs­anordnung. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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