wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
25.04.2025
25.04.2025
25754 Oberlandesgericht Zweibrücken

Üblicher Verschleiß beim "Gebrauchten" kein Mangel

25.04.2025Der Verkäufer eines älteren Gebrauchtwagens mit hoher Laufleistung haftet aufgrund einer kurz nach dem Kauf undichten Zylinderkopf­dichtung dem Käufer nicht für die Reparaturkosten. Dies hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
www.urteile.news
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Ueblicher_Verschleiss_beim_Gebrauchten_kein_Mangel