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21.11.2024
21.11.2024
17189 Verwaltungsgericht Berlin

Umbettung einer Urne nur in eng begrenzten Ausnahmefällen

15.11.2021Die Umbettung von Urnen ist grundsätzlich nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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