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08.09.2024
08.09.2024
24247 Bundesgerichtshof

Umlage von Prozesskosten der in einem Beschluss­klage­verfahren unterlegenen Gemeinschaft auch auf die obsiegenden Wohnungseigentümer

23.07.2024Der Bundesgerichtshof hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungs­eigentums­rechts entschieden, dass Prozesskosten, die der unterlegenen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in einem Beschluss­klage­verfahren auferlegt worden sind, zu den Kosten der Verwaltung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG gehören. Daher sind sie, soweit keine abweichende Regelung getroffen worden ist, nach dem allgemeinen Kosten­verteilungs­schlüssel umzulegen. Dies führt dazu, dass auch der obsiegende Beschlusskläger die Prozesskosten der unterlegenen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer anteilig mitfinanzieren muss.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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