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05.02.2025
05.02.2025
25278 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Unangemessene Benachteiligung von Arbeitnehmer durch Catch-all-Klausel

04.02.2025Bundesarbeits­gericht (8. Senat), Urteil vom 17.10.2024, Aktenzeichen 8 AZR 172/23 Leitsätze: Die Bestimmungen des am 26. April 2019 in Kraft getretenen Gesetzes zum Schutz von Geschäfts­geheimnissen (GeschGehG) finden bzgl. Unterlassungs­ansprüchen auch dann Anwendung, wenn die Wiederholungsgefahr auf eine rechtsverletzende Handlung gestützt wird, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes begangen wurde. Ein Unterlassungs­anspruch besteht nur dann, ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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