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21.11.2024
21.11.2024
23808 Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Unanwendbarkeit der steuerlichen Liegenschafts­zins­sätze in Berlin

06.06.2024Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat sich in drei Urteilen mit den Liegenschafts­zins­sätzen befasst, die bei der Bewertung von Grundstücken im typisierten Ertrags­wert­verfahren für die Zwecke der Erbschaft- und Schenkung- sowie Grunderwerbsteuer anzuwenden sind. Das Gericht hat entschieden, dass nicht die vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin veröffentlichten steuerlichen Liegenschafts­zins­sätze, sondern die für den Steuerpflichtigen regelmäßig günstigeren allgemeinen Liegenschafts­zins­sätze des Gutachter­ausschusses anzuwenden sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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