wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
03.12.2024
03.12.2024
12292 Kündigung

Un­entschuldigtes Fehlen zu Jobbeginn recht­fertigt keine fristlose Kündigung

30.09.2020Ein bereits am dritten Arbeitstag Un­entschuldigtes Fehlen eines Arbeit­nehmers im neuen Job ist noch kein Grund für eine fristlose Kündigung. Auch während der Probezeit darf in einem solchen Fall die gesetzliche Kündigungs­frist nicht abgekürzt und auf eine Abmahnung verzichtet werden, entschied das Landes­arbeits­gericht (LAG) Schleswig-Holstein in Kiel in einem am Donnerstag, 24.09.2020, bekanntgegebenen Urteil (AZ: 1 Sa 72/20).Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
www.anwaltsregister.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Unentschuldigtes_Fehlen_zu_Jobbeginn_rechtfertigt_keine_fristlose_Kuendigung