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21.11.2024
21.11.2024
23812 Oberlandesgericht Nürnberg

Unentschuldigtes Fernbleiben des Angeklagten von Hauptverhandlung rechtfertigt grundsätzlich nur Vorführung und keinen Erlass eines Haftbefehls

05.06.2024Bleibt ein Angeklagter unentschuldigt von der Hauptverhandlung fern, so ist grundsätzlich als milderes Mittel die polizeiliche Vorführung anzuordnen. Der Erlass eines Haftbefehls ohne den Versuch der Vorführung ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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