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21.11.2024
21.11.2024
11998 Hessisches Landessozialgericht

Unfall eines Tierpflegers im vietnamesischen Nationalpark ist als Arbeitsunfall anzuerkennen

17.08.2020Eine Freistellungs­vereinbarung zwischen inländischem Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließt eine Entsendung nicht von vornherein aus. Ein beim Zoo Leipzig beschäftigter Tierpfleger, der in Vietnam westliche Standards in der Tierpflege habe einführen und die vietnamesischen Tierpfleger entsprechend habe ausbilden sollen, sei entsendet worden, so dass sein dort erlittener Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen sei. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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