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08.09.2024
08.09.2024
24162 EHB Rechtsanwälte

Unfallflucht - neue Entwicklungen

31.01.2024Nachdem der Vorschlag eine Verkehrsun­fallflucht, die tatbestandlich sehr leicht verwirklicht werden kann, unter bestimmten Bedingungen zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen, auf dem Verkehrsgerichtstag keine Mehrheit gefunden hat, hat aber das Landgericht Hamburg die Grenze für einen für die Strafbarkeit erforderlich bedeutenden Sachschaden auf 1.800,-€ angehoben, u.E. zu wenig, aber zumindest die Richtung ist richtig. (Urt. vom 9.8.2923 Qs 75/23). Die vorherige 1500,-€ Grenze wurde seit Jahrzehnten angewendet. Ein Schaden, dessen Beseitigung damals 1.500,-€ kostete, verursacht heute Kosten von über 3.000,-€. Allein die Stundenver­rechnungssätze haben sich verdoppelt. Eine angemessene Anpassung kann man damit in der neuen Höhe nicht sehen. Es bleibt ...Weiterlesen auf ehb-hamburg.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf ehb-hamburg.de
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