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12.12.2024
12.12.2024
25047 Bundesgerichtshof

Ungültigkeit eines Beschlusses wegen fehlerhafter Jahresabrechnung nur bei Auswirkung des Fehlers auf Abrechnungsspitze

10.12.2024Ein Beschluss ist wegen der fehlerhaften Jahresabrechnung nur dann ungültig, wenn sich der Fehler auf die Abrechnungsspitze und damit auf die Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers auswirkt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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