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08.09.2024
08.09.2024
23898 Bundesverwaltungsgericht

Unionsrechtliches Freizügigkeitsrecht kann neben anderweitigem Aufenthaltsrecht bestehen

20.06.2024Das abgeleitete Freizügigkeitsrecht, das ein drittstaats­angehöriger Elternteil eines Unionsbürgerkindes unter bestimmten Voraussetzungen aus Art. 21 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) herleiten kann, setzt nicht voraus, dass diesem kein anderweitiges Aufenthaltsrecht zusteht. Insbesondere steht der Besitz eines assoziations­rechtlichen Aufenthaltsrechts als türkischer Arbeitnehmer dem Erwerb oder Fortbestand des Freiheits­zügigkeits­rechts nicht entgegen. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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