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21.11.2024
21.11.2024
14253 Thüringer Oberverwaltungsgericht

Unter­haltungs­pflicht des Grund­stücks­eigentümers für Tunnel zu historischen Kellergewölbe unterhalb seines Grundstücks

09.03.2021Ein Grund­stücks­eigentümer ist zur Unterhaltung des Tunnels zu einem unterhalb seines Grundstücks liegenden Kellergewölbes verpflichtet, auch wenn der Zugang zum Tunnel außerhalb seines Grundstücks liegt. Unerheblich für die Unter­haltungs­pflicht ist, dass das Gewölbe durch den Grund­stücks­eigentümer nicht genutzt wird. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Thüringen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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