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31.03.2025
31.03.2025
25421 Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel

Unterlassungs­anspruch eines Nachbarn wegen möglicher Videoüberwachung

03.03.2025Allein die Befürchtung einer Aufzeichnung durch eine Videokamera auf dem benachbarten Grundstück genügt für einen Unterlassungs­anspruch. Insofern führt allein die befürchtete Videoüberwachung zur Beeinträchtigung der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg a.d.H. entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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