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21.02.2025
21.02.2025
25304 Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Unternehmer muss bei Rechnungsversand per E-Mail eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vornehmen

10.02.2025Wenn eine per E-Mail versandte Werklohnrechnung gehackt und unbefugt verändert wird und der Kunde deshalb an einen unbekannten Dritten zahlt, muss er nicht noch einmal an den Werkunternehmer zahlen, wenn dieser die Rechnung ohne Ende-zu-Ende- Verschlüsselung versandt hat und deshalb gegen ihn ein Schadenser­satzanspruch aus Art. 82 DSGVO besteht. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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