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21.11.2024
21.11.2024
13388 Verwaltungsgericht Hannover

Untervermietung eines Fitnessstudios an Einzelpersonen verstößt nicht gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung

02.02.2021Ein Fitnessstudio kann während des Lockdowns stundenweise das Studio an Einzelpersonen untervermieten. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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