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12.04.2025
12.04.2025
25669 Amtsgericht Hamburg

Untervermietung von sechs Wochen stellt keine Gebrauchs­überlassung an Touristen dar

10.04.2025Wird eine Wohnung für sechs Wochen untervermietet, so stellt dies keine Gebrauchs­überlassung an Touristen dar. Zudem ist eine Kündigung wegen ungenehmigter Untervermietung unwirksam, wenn ein Anspruch auf Erlaubnis der Untervermietung besteht. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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