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21.11.2024
21.11.2024
23957 Landgericht Berlin

Unwirksame Schönheits­reparatur­klausel bei Pflicht zum Streichen der "Fenster, Balkontüren und Außentüren von innen"

27.06.2024Regelt eine Schönheits­reparatur­klausel, dass die "Fenster, Balkontüren und Außentüren von innen" zu streichen sind, so ist diese wegen einer unangemessenen Benachteiligung der Mieter gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Denn sie kann so verstanden werden, dass eine Pflicht zum Streichen der Fenster und Balkontüren von außen besteht. Dies wäre unzulässig. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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