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08.09.2024
08.09.2024
24131 Landgericht Berlin II

Unwirksamkeit einer Reinigungsklausel bei Rückgabe der Wohnung

10.07.2024Eine Klausel, wonach die Wohnung "in gereinigtem Zustand (dazu gehören gereinigte Fenster und Türen, gewischte Böden sowie entkalkte Armaturen, etc.)" zurückzugeben ist, ist wegen mangelnder Transparenz und unangemessener Benachteiligung der Mieter unwirksam. Geschuldet ist insofern nur die besenreine Rückgabe im Sinne einer üblichen Reinigung. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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