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23.11.2024
23.11.2024
14443 Landgericht Berlin

Unzulässige Eigen­bedarfs­kündigung: 21-jährige Berufsanfängerin in Ausbildung benötigt keine 120 qm große 4-Zimmer-Wohnung

19.03.2021Liegt ein übersetzter Eigenbedarf vor, so ist eine Eigen­bedarfs­kündigung unzulässig. Dies ist etwa der Fall, wenn eine 21-jährige Berufsanfängerin, deren Hausstand aus einem Bett, einem Schreibtisch und einem Kleiderschrank besteht und bisher zusammen mit ihrer Mutter und ihrem Bruder in einer 4-Zimmer-Wohnung wohnt, in eine 120 qm große 4-Zimmer-Wohnung ziehen soll. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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