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21.11.2024
21.11.2024
10373 Landgericht Berlin

Unzulässige Umlage von Gartenpflegekosten für öffentlich zugängliche Gemein­schafts­flächen

10.02.2020Die Kosten für die Pflege von Gemein­schafts­flächen einer Wohnanlage dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden, wenn die Flächen öffentlich zugänglich sind. Dabei kommt es nicht auf einen förmlichen Widmumgsakt an, sondern auf das tatsächliche Gesamtbild. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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