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21.11.2024
21.11.2024
15257 Bundesverfassungsgericht

Unzulässige Verfassungs­beschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen fehlender Angaben zum Zugangszeitpunkt der fachgerichtlichen Entscheidung

25.05.2021Das Bundes­verfassungs­gericht eine Verfassungs­beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Das Verfahren betrifft eine strafrechtliche Verurteilung, der eine Verständigung nach § 257 c StPO vorangegangen war. Die Verfassungs­beschwerde ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer nicht hinreichend substantiiert zur Fristwahrung vorgetragen hat. Ob der die Revision verwerfende Beschluss des Bundesgerichtshofs mit den verfassungs­rechtlichen Vorgaben für das Zustandekommen einer Verständigung in Einklang zu bringen ist, ist jedoch zweifelhaft.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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