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18.12.2024
18.12.2024
25028 Amtsgericht Hamburg

Unzulässige Zusammenlegung der Kostenpositionen Gartenpflege und Hausmeister in Betriebs­kosten­abrechnung

05.12.2024Die Zusammenlegung der Kostenpositionen Gartenpflege und Hausmeister in einer Betriebs­kosten­abrechnung ist unzulässig, so dass dafür kein Zahlungsanspruch besteht. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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